Inverkehrbringen von Lebensmitteln
- dianabaustein
- 9. Dez. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Neu dabei? – Inverkehrbringen von Lebensmitteln
oder schon länger dabei, aber noch nie systematisch mit dem Thema beschäftigen können?
Sie wollen ein Lebensmittel herstellen, handeln oder verkaufen?
Gemeint sind somit also z.B. Betriebe der Gastronomie, Bäckereien, Einzelhandel, Internetanbieter – oder Händler (auch Einfuhr) von Lebensmitteln, Foodtruck und so weiter.
Hier sind einige Vorschriften und Anforderungen zu beachten, damit Sie sicherstellen können, dass Ihre Kunden Ihr Produkt ohne Gefahren genießen können. Und damit Sie „auf der sicheren Seite“ sind und Ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen.
Lebensmittelunternehmer = verantwortlich
Wenn Sie ein Lebensmittel in den Verkehr bringen, sind Sie ein „Lebensmittelunternehmer“ und verantwortlich für ein sicheres und rechtskonformes Lebensmittel.
Wir empfehlen daher den
Aufbau eines QM-Systems, das die vorgeschriebenen Punkte systematisch abbildet
Das System ist ein Werkzeug, mit dem es dem Unternehmen ermöglicht wird, sichere Lebensmittel herzustellen
Das System ermöglicht stetige Anpassung an sich verändernde Umstände.
Durch systematisches Vorgehen können Sie sicher sein, dass alle relevanten Punkte beachtet werden
Wozu soll das gut sein?
• Produkthaftung: Der Hersteller haftet für die Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt anrichtet, unabhängig davon, ob dies fahrlässig oder mit Vorsatz geschehen ist.
• Der Hersteller hat die Beweislast, muss also beweisen können, dass das Produkt fehlerfrei war oder er zumindest nicht fahrlässig war.
• Ein gutes Qualitätsmanagement mit umfassendem HACCP-Konzept sowie die lückenlose Dokumentation dient auch zum Nachweis, dass der Sorgfaltspflicht nachgekommen wurde, gegenüber dem Strafrecht oder der Versicherung.
Belehrung nach Infektionsschutz-Gesetz IfSG
Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen nicht an infektiösen Darmerkrankungen leiden oder bestimmte Krankheitserreger ausscheiden. Auch wenn die Möglichkeit besteht, eine Hautinfektionen zu übertragen, ist die Tätigkeit verboten.
Dazu ist eine Belehrung erforderlich, die vor Aufnahme der Beschäftigung vorliegen und regelmäßig wiederholt werden muss.
Hygieneschulung
Wenn Sie leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder in den Verkehr bringen, müssen sie über Fachkenntnisse zur Lebensmittelhygiene verfügen. Hierzu muss eine Hygieneschulung nachgewiesen werden, wenn keine entsprechende Ausbildung vorhanden ist.
Registrierung bei der Überwachungs-Behörde
Alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben, müssen bei der Behörde gemeldet und registriert werden. So ist eine Überwachung möglich. Dies gilt auch für die Einfuhr von Lebensmitteln.
Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft gewinnen, benötigen darüber hinaus eine Zulassung der Behörde (EU-Zulassung).
Einige weitere Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel müssen zusätzlich registriert werden.
Generell sollten Sie gegenüber der zuständigen Behörde kooperativ und transparent agieren und alle Informationen, die benötigt werden, zur Verfügung stellen können.
Rückverfolgbarkeit
Sie müssen die Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Das bedeutet, dass Sie von allen von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmitteln bestimmte Informationen dokumentieren können. Ebenfalls gilt dies eine Stufe zurück für die Produkte oder Rohstoffe, die Sie für die Herstellung verwendet haben.
HACCP - Hazard Analysis Critical Control Points
Sie müssen ein HACCP-Konzept haben, mit dem Sie die Gefahren, die bei den von Ihnen hergestellten, in Ihrem Betrieb auftretenden Gefahren systematisch ermitteln, bewerten und Maßnahmen festlegen und umsetzen, die das Risiko ausschalten oder auf ein akzeptables Maß reduzieren. Hiermit bestimmen Sie ebenfalls die kritischen Kontrollpunkte, an denen eine lückenlose Kontrolle zur Beherrschung der Gefahr nötig ist.
Die Umsetzung der Basis-Hygiene-Maßnahmen (PRP, GHP) wird dabei vorausgesetzt und ist ebenfalls Vorschrift, z.B. die regelmäßige Reinigung, Schädlingsmonitoring oder Personalhygiene.
S. hierzu auch unseren Blogbeitrag zum Thema
Rechtsvorschriften zum Lebensmittel
Weiter gibt es eine Reihe von horizontalen – also über alle Lebensmittelgruppen –geltende Vorgaben und speziellen Regelungen, die für einzelne Lebensmittelgruppen gelten und zu beachten sind.
Zu den horizontalen Regelungen gehören z.B.
die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften (die Kennzeichnung von Verpackungen aber auch von lose abgegebenen Lebensmitteln), die Vorschriften zur Verwendung von Zusatzstoffen, die Verwendung von neuartigen Lebensmitteln (Novel Food), allgemeine mikrobiologische Kriterien
Zu den speziellen Regelungen gehören z.B.
Die Vorschriften zur Vermarktung, Bezeichnung und Zusammensetzung oder Herstellung von einzelnen Lebensmittelgruppen wie zum Beispiel Milcherzeugnissen und Käse, Fleischerzeugnissen, Eiern, Olivenöl, Nahrungsergänzungsmitteln, Spirituosen, Wein
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